Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Kameraequipment


§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen

André Schlechte, Königsworther Str.21, 30167, Hannover, im Folgenden „Vermieter“ genannt, und seinen gewerblichen Kunden (Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler), im Folgenden „Mieter“ genannt.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.



§ 2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Mietvertrags

1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die zeitweise entgeltliche Überlassung von Kamera-, Licht-, Ton- und Zubehör-Equipment gemäß der individuellen Vereinbarung.

2. Ein Mietvertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. bezahlter (Anzahlungs-)Rechnung durch den Vermieter oder durch Übergabe des Mietgegenstandes zustande.

3. Der Vermieter schuldet keine Schulung, Betreuung oder technische Unterstützung über die Bereitstellung des Mietgegenstands hinaus, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.



§ 3 Mietzeit und Rückgabe

1. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter und endet mit dessen vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe.

2. Die Rückgabe hat zum vereinbarten Termin vollständig, funktionsfähig, gereinigt und im ursprünglichen Zustand zu erfolgen.

3. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden begonnenen Kalendertag die vereinbarte Tagesmiete zusätzlich berechnet. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.



§ 4 Zahlung und Kaution

1. Der Mieter verpflichtet sich, vor Übergabe des Mietgegenstands eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Mietsumme zu leisten.

2. Der Restbetrag ist spätestens bei Rückgabe des Equipments fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen. Diese dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.



§ 5 Haftung, Versicherung und Ersatzpflicht

1. Der Mieter trägt ab Übergabe bis zur Rückgabe die volle Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder jeder Beschädigung des Mietgegenstands – unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft.

2. Der Mieter ist verpflichtet, eine geeignete Versicherung für den Mietzeitraum abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen.

3. Der Mieter haftet für sämtliche Kosten einer Reparatur oder – im Falle des Totalschadens oder Verlustes – für die Neubeschaffung eines gleichwertigen Ersatzgeräts.

4. Sollte der Mietgegenstand durch Verlust oder Schaden nicht rechtzeitig für weitere Einsätze des Vermieters zur Verfügung stehen, verpflichtet sich der Mieter, für adäquaten Ersatz zu sorgen, sodass der Vermieter seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten erfüllen kann. Dies umfasst insbesondere die Übernahme der Kosten einer notwendigen Ersatzanmietung oder Neubeschaffung.



§ 6 Pflichten des Mieters

1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig und sachgerecht zu behandeln und ausschließlich gemäß seiner Bestimmung zu verwenden.

2. Jegliche Weitervermietung, Unterverleih oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.

3. Veränderungen oder Reparaturen am Mietgegenstand dürfen nur durch den Vermieter oder von diesem autorisierte Fachbetriebe durchgeführt werden.



§ 7 Haftung des Vermieters

1. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.



§ 8 Rücktritt und Stornierung

1. Storniert der Mieter eine verbindliche Buchung, ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Ausfallentschädigung zu verlangen.

• Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % der vereinbarten Miete

• 13 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 % der vereinbarten Miete

• Ab 2 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: 100 % der vereinbarten Miete

2. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit der Ausfallentschädigung verrechnet.



§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hannover, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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